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Satz
BGB 2316. 3 Eine Zuwendung der in § 2050 Abs . 1 bezeichneten Art kann der Erblasser nicht zum Nachteil eines Pflichtteilsberechtigten von der Berücksichtigung ausschließen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2316. 3
Eine
Zuwendung
der
in
§ 2050
Abs
. 1
bezeichneten
Art
kann
der
Erblasser
nicht
zum
Nachteil
eines
Pflichtteilsberechtigten
von
der
Berücksichtigung
ausschließen
.
Englisch
BGB 2316. 3 The testator may not to the disadvantage of a person entitled to a compulsory share exclude any gift of the kind specified in section 2050 ( 1 ) from being taken into account .