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Satz
BGB 2315. 1 Der Pflichtteilsberechtigte hat sich auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen , was ihm von dem Erblasser durch Rechtsgeschäft unter Lebenden mit der Bestimmung zugewendet worden ist , dass es auf den Pflichtteil angerechnet werden soll .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2315. 1
Der
Pflichtteilsberechtigte
hat
sich
auf
den
Pflichtteil
anrechnen
zu
lassen
,
was
ihm
von
dem
Erblasser
durch
Rechtsgeschäft
unter
Lebenden
mit
der
Bestimmung
zugewendet
worden
ist
,
dass
es
auf
den
Pflichtteil
angerechnet
werden
soll
.
Englisch
BGB 2315. 1 The person entitled to a compulsory share must allow to be deducted from his compulsory share anything given to him as a gift by the testator by a legal transaction inter vivos with the provision that it should be deducted from his compulsory share .