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Satz
BGB 2313. 2 Für ungewisse oder unsichere Rechte sowie für zweifelhafte Verbindlichkeiten gilt das Gleiche wie für Rechte und Verbindlichkeiten , die von einer aufschiebenden Bedingung abhängig sind . Der Erbe ist dem Pflichtteilsberechtigten gegenüber verpflichtet , für die Feststellung eines ungewissen und für die Verfolgung eines unsicheren Rechts zu sorgen , soweit es einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2313. 2
Für
ungewisse
oder
unsichere
Rechte
sowie
für
zweifelhafte
Verbindlichkeiten
gilt
das
Gleiche
wie
für
Rechte
und
Verbindlichkeiten
,
die
von
einer
aufschiebenden
Bedingung
abhängig
sind
.
Der
Erbe
ist
dem
Pflichtteilsberechtigten
gegenüber
verpflichtet
,
für
die
Feststellung
eines
ungewissen
und
für
die
Verfolgung
eines
unsicheren
Rechts
zu
sorgen
,
soweit
es
einer
ordnungsmäßigen
Verwaltung
entspricht
.
Englisch
BGB 2313. 2 For uncertain or unsecured rights and for doubtful obligations , the same applies as for rights and obligations that are subject to a condition precedent . The heir is obliged in relation to the person entitled to a compulsory share to ascertain an uncertain right and to pursue an unsecured right to the extent that this is compatible with orderly administration .