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Satz
BGB 2313. 1 Bei der Feststellung des Wertes des Nachlasses bleiben Rechte und Verbindlichkeiten , die von einer aufschiebenden Bedingung abhängig sind , außer Ansatz . Rechte und Verbindlichkeiten , die von einer auflösenden Bedingung abhängig sind , kommen als unbedingte in Ansatz . Tritt die Bedingung ein , so hat die der veränderten Rechtslage entsprechende Ausgleichung zu erfolgen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2313. 1
Bei
der
Feststellung
des
Wertes
des
Nachlasses
bleiben
Rechte
und
Verbindlichkeiten
,
die
von
einer
aufschiebenden
Bedingung
abhängig
sind
,
außer
Ansatz
.
Rechte
und
Verbindlichkeiten
,
die
von
einer
auflösenden
Bedingung
abhängig
sind
,
kommen
als
unbedingte
in
Ansatz
.
Tritt
die
Bedingung
ein
,
so
hat
die
der
veränderten
Rechtslage
entsprechende
Ausgleichung
zu
erfolgen
.
Englisch
BGB 2313. 1 In the determination of the value of the estate , rights and obligations that are subject to a condition precedent are not taken into account . Rights and obligations that are subject to a condition subsequent are taken into account as unconditional . If the condition is fulfilled , a reasonable adjustment must be made to cater for the change in the legal situation .