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Satz
BGB 2311. 1 Der Berechnung des Pflichtteils wird der Bestand und der Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls zugrunde gelegt . Bei der Berechnung des Pflichtteils eines Abkömmlings und der Eltern des Erblassers bleibt der dem überlebenden Ehegatten gebührende Voraus außer Ansatz .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2311. 1
Der
Berechnung
des
Pflichtteils
wird
der
Bestand
und
der
Wert
des
Nachlasses
zur
Zeit
des
Erbfalls
zugrunde
gelegt
.
Bei
der
Berechnung
des
Pflichtteils
eines
Abkömmlings
und
der
Eltern
des
Erblassers
bleibt
der
dem
überlebenden
Ehegatten
gebührende
Voraus
außer
Ansatz
.
Englisch
BGB 2311. 1 The calculation of the compulsory share is based on the condition and value of the estate at the time of the devolution of the inheritance . In the calculation of the compulsory share of a descendant and the parents of the testator , the preferential benefit of the surviving spouse is not taken into account .