kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 2310 Bei der Feststellung des für die Berechnung des Pflichtteils maßgebenden Erbteils werden diejenigen mitgezählt , welche durch letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen sind oder die Erbschaft ausgeschlagen haben oder für erbunwürdig erklärt sind . Wer durch Erbverzicht von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen ist , wird nicht mitgezählt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2310
Bei
der
Feststellung
des
für
die
Berechnung
des
Pflichtteils
maßgebenden
Erbteils
werden
diejenigen
mitgezählt
,
welche
durch
letztwillige
Verfügung
von
der
Erbfolge
ausgeschlossen
sind
oder
die
Erbschaft
ausgeschlagen
haben
oder
für
erbunwürdig
erklärt
sind
.
Wer
durch
Erbverzicht
von
der
gesetzlichen
Erbfolge
ausgeschlossen
ist
,
wird
nicht
mitgezählt
.