kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 2308. 1 Hat ein Pflichtteilsberechtigter , der als Erbe oder als Vermächtnisnehmer in der im § 2306 bezeichneten Art beschränkt oder beschwert ist , die Erbschaft oder das Vermächtnis ausgeschlagen , so kann er die Ausschlagung anfechten , wenn die Beschränkung oder die Beschwerung zur Zeit der Ausschlagung weggefallen und der Wegfall ihm nicht bekannt war .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2308. 1
Hat
ein
Pflichtteilsberechtigter
,
der
als
Erbe
oder
als
Vermächtnisnehmer
in
der
im
§ 2306
bezeichneten
Art
beschränkt
oder
beschwert
ist
,
die
Erbschaft
oder
das
Vermächtnis
ausgeschlagen
,
so
kann
er
die
Ausschlagung
anfechten
,
wenn
die
Beschränkung
oder
die
Beschwerung
zur
Zeit
der
Ausschlagung
weggefallen
und
der
Wegfall
ihm
nicht
bekannt
war
.
Englisch
BGB 2308. 1 Where a person entitled to a compulsory share , who as an heir or a legatee is limited or charged in the manner stated in section 2306 , has disclaimed the inheritance or legacy , he may avoid the disclaimer if the limitation or charge had ceased by the time of the disclaimer and this cessation was unknown to him .