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Satz
BGB 2307. 2 Der mit dem Vermächtnis beschwerte Erbe kann den Pflichtteilsberechtigten unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung über die Annahme des Vermächtnisses auffordern . Mit dem Ablauf der Frist gilt das Vermächtnis als ausgeschlagen , wenn nicht vorher die Annahme erklärt wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2307. 2
Der
mit
dem
Vermächtnis
beschwerte
Erbe
kann
den
Pflichtteilsberechtigten
unter
Bestimmung
einer
angemessenen
Frist
zur
Erklärung
über
die
Annahme
des
Vermächtnisses
auffordern
.
Mit
dem
Ablauf
der
Frist
gilt
das
Vermächtnis
als
ausgeschlagen
,
wenn
nicht
vorher
die
Annahme
erklärt
wird
.
Englisch
BGB 2307. 2 The heir who is charged with the legacy may specify a reasonable period for the person entitled to a compulsory share to declare whether or not he will accept the legacy . Upon the expiry of the period the legacy is deemed to have been disclaimed unless acceptance is declared before this time .