kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 2305 Ist einem Pflichtteilsberechtigten ein Erbteil hinterlassen , der geringer ist als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils , so kann der Pflichtteilsberechtigte von den Miterben als Pflichtteil den Wert des an der Hälfte fehlenden Teils verlangen . Bei der Berechnung des Wertes bleiben Beschränkungen und Beschwerungen der in § 2306 bezeichneten Art außer Betracht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2305
Ist
einem
Pflichtteilsberechtigten
ein
Erbteil
hinterlassen
,
der
geringer
ist
als
die
Hälfte
des
gesetzlichen
Erbteils
,
so
kann
der
Pflichtteilsberechtigte
von
den
Miterben
als
Pflichtteil
den
Wert
des
an
der
Hälfte
fehlenden
Teils
verlangen
.
Bei
der
Berechnung
des
Wertes
bleiben
Beschränkungen
und
Beschwerungen
der
in
§ 2306
bezeichneten
Art
außer
Betracht
.