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Satz
BGB 2303. 2 Das gleiche Recht steht den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu , wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind . Die Vorschrift des § 1371 bleibt unberührt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2303. 2
Das
gleiche
Recht
steht
den
Eltern
und
dem
Ehegatten
des
Erblassers
zu
,
wenn
sie
durch
Verfügung
von
Todes
wegen
von
der
Erbfolge
ausgeschlossen
sind
.
Die
Vorschrift
des
§ 1371
bleibt
unberührt
.
Englisch
BGB 2303. 2 The parents and spouse of the testator have the same right if they have been excluded from succession by disposition mortis causa . The provision of section 1371 remains unaffected .