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DeutschBGB 2303. 1 Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen , so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen . Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils .
EnglischBGB 2303. 1 If a descendant of the testator is excluded by disposition mortis causa from succession , he may demand his compulsory share from the heir . The compulsory share is one-half of the value of the share of the inheritance on intestacy .