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Satz
BGB 2298. 1 Sind in einem Erbvertrag von beiden Teilen vertragsmäßige Verfügungen getroffen , so hat die Nichtigkeit einer dieser Verfügungen die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2298. 1
Sind
in
einem
Erbvertrag
von
beiden
Teilen
vertragsmäßige
Verfügungen
getroffen
,
so
hat
die
Nichtigkeit
einer
dieser
Verfügungen
die
Unwirksamkeit
des
ganzen
Vertrags
zur
Folge
.
Englisch
BGB 2298. 1 If both parties have made contractual dispositions in a contract of inheritance , the voidness of one of these dispositions results in the ineffectiveness of the whole contract .