kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 2295 Der Erblasser kann von einer vertragsmäßigen Verfügung zurücktreten , wenn die Verfügung mit Rücksicht auf eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung des Bedachten , dem Erblasser für dessen Lebenszeit wiederkehrende Leistungen zu entrichten , insbesondere Unterhalt zu gewähren , getroffen ist und die Verpflichtung vor dem Tode des Erblassers aufgehoben wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2295
Der
Erblasser
kann
von
einer
vertragsmäßigen
Verfügung
zurücktreten
,
wenn
die
Verfügung
mit
Rücksicht
auf
eine
rechtsgeschäftliche
Verpflichtung
des
Bedachten
,
dem
Erblasser
für
dessen
Lebenszeit
wiederkehrende
Leistungen
zu
entrichten
,
insbesondere
Unterhalt
zu
gewähren
,
getroffen
ist
und
die
Verpflichtung
vor
dem
Tode
des
Erblassers
aufgehoben
wird
.