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Satz
BGB 2293 Der Erblasser kann von dem Erbvertrag zurücktreten , wenn er sich den Rücktritt im Vertrag vorbehalten hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2293
Der
Erblasser
kann
von
dem
Erbvertrag
zurücktreten
,
wenn
er
sich
den
Rücktritt
im
Vertrag
vorbehalten
hat
.