kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 2292 Ein zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossener Erbvertrag kann auch durch ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten oder Lebenspartner aufgehoben werden ; die Vorschrift des § 2290 Abs . 3 findet Anwendung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2292
Ein
zwischen
Ehegatten
oder
Lebenspartnern
geschlossener
Erbvertrag
kann
auch
durch
ein
gemeinschaftliches
Testament
der
Ehegatten
oder
Lebenspartner
aufgehoben
werden
;
die
Vorschrift
des
§ 2290
Abs
. 3
findet
Anwendung
.