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Satz
BGB 2290. 2 Der Erblasser kann den Vertrag nur persönlich schließen . Ist er in der Geschäftsfähigkeit beschränkt , so bedarf er nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2290. 2
Der
Erblasser
kann
den
Vertrag
nur
persönlich
schließen
.
Ist
er
in
der
Geschäftsfähigkeit
beschränkt
,
so
bedarf
er
nicht
der
Zustimmung
seines
gesetzlichen
Vertreters
.
Englisch
BGB 2290. 2 The testator may enter into the contract only personally . If he has limited capacity to contract , he does not require the approval of his legal representative .