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Satz
BGB 2290. 1 Ein Erbvertrag sowie eine einzelne vertragsmäßige Verfügung kann durch Vertrag von den Personen aufgehoben werden , die den Erbvertrag geschlossen haben . Nach dem Tode einer dieser Personen kann die Aufhebung nicht mehr erfolgen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2290. 1
Ein
Erbvertrag
sowie
eine
einzelne
vertragsmäßige
Verfügung
kann
durch
Vertrag
von
den
Personen
aufgehoben
werden
,
die
den
Erbvertrag
geschlossen
haben
.
Nach
dem
Tode
einer
dieser
Personen
kann
die
Aufhebung
nicht
mehr
erfolgen
.
Englisch
BGB 2290. 1 A contract of inheritance or an individual contractual disposition may be cancelled by contract between the persons who entered into the contract of inheritance . Cancellation may no longer be effected after the death of either of these persons .