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Satz
BGB 2287. 1 Hat der Erblasser in der Absicht , den Vertragserben zu beeinträchtigen , eine Schenkung gemacht , so kann der Vertragserbe , nachdem ihm die Erbschaft angefallen ist , von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2287. 1
Hat
der
Erblasser
in
der
Absicht
,
den
Vertragserben
zu
beeinträchtigen
,
eine
Schenkung
gemacht
,
so
kann
der
Vertragserbe
,
nachdem
ihm
die
Erbschaft
angefallen
ist
,
von
dem
Beschenkten
die
Herausgabe
des
Geschenks
nach
den
Vorschriften
über
die
Herausgabe
einer
ungerechtfertigten
Bereicherung
fordern
.
Englisch
BGB 2287. 1 If the testator has made a gift with the intention of adversely affecting his contractual heir , the contractual heir may , after the inheritance has devolved upon him , demand from the receiver the return of the gift in accordance with the provisions relating to the return of unjust enrichment .