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Satz
BGB 2284 Die Bestätigung eines anfechtbaren Erbvertrags kann nur durch den Erblasser persönlich erfolgen . Ist der Erblasser in der Geschäftsfähigkeit beschränkt , so ist die Bestätigung ausgeschlossen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2284
Die
Bestätigung
eines
anfechtbaren
Erbvertrags
kann
nur
durch
den
Erblasser
persönlich
erfolgen
.
Ist
der
Erblasser
in
der
Geschäftsfähigkeit
beschränkt
,
so
ist
die
Bestätigung
ausgeschlossen
.