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Satz
BGB 2283. 3 Hat im Falle des § 2282 Abs . 2 der gesetzliche Vertreter den Erbvertrag nicht rechtzeitig angefochten , so kann nach dem Wegfall der Geschäftsunfähigkeit der Erblasser selbst den Erbvertrag in gleicher Weise anfechten , wie wenn er ohne gesetzlichen Vertreter gewesen wäre .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2283. 3
Hat
im
Falle
des
§ 2282
Abs
. 2
der
gesetzliche
Vertreter
den
Erbvertrag
nicht
rechtzeitig
angefochten
,
so
kann
nach
dem
Wegfall
der
Geschäftsunfähigkeit
der
Erblasser
selbst
den
Erbvertrag
in
gleicher
Weise
anfechten
,
wie
wenn
er
ohne
gesetzlichen
Vertreter
gewesen
wäre
.
Englisch
BGB 2283. 3 If , in the case set out in section 2282 ( 2 ) , the legal representative did not avoid the contract of inheritance in good time , the testator himself may , after his incapacity to contract has ceased , avoid his contract of inheritance in the same way as if he had been without a legal representative .