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Satz
BGB 2279. 2 Die Vorschrift des § 2077 gilt für einen Erbvertrag zwischen Ehegatten , Lebenspartnern oder Verlobten ( auch im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes ) auch insoweit , als ein Dritter bedacht ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2279. 2
Die
Vorschrift
des
§ 2077
gilt
für
einen
Erbvertrag
zwischen
Ehegatten
,
Lebenspartnern
oder
Verlobten
(
auch
im
Sinne
des
Lebenspartnerschaftsgesetzes
)
auch
insoweit
,
als
ein
Dritter
bedacht
ist
.
Englisch
BGB 2279. 2 The provision of section 2077 also applies to a contract of inheritance between spouses , civil partners or engaged persons ( including engaged persons in the meaning of the Civil Partnership Act [ Lebenspartnerschaftsgesetz ] ) to the extent that a third party is provided for .