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Satz
BGB 2270. 1 Haben die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament Verfügungen getroffen , von denen anzunehmen ist , dass die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen sein würde , so hat die Nichtigkeit oder der Widerruf der einen Verfügung die Unwirksamkeit der anderen zur Folge .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2270. 1
Haben
die
Ehegatten
in
einem
gemeinschaftlichen
Testament
Verfügungen
getroffen
,
von
denen
anzunehmen
ist
,
dass
die
Verfügung
des
einen
nicht
ohne
die
Verfügung
des
anderen
getroffen
sein
würde
,
so
hat
die
Nichtigkeit
oder
der
Widerruf
der
einen
Verfügung
die
Unwirksamkeit
der
anderen
zur
Folge
.
Englisch
BGB 2270. 1 If the spouses have made dispositions in a joint will of which it is to be assumed that the disposition of one spouse would not have been made without the disposition of the other , the voidness or revocation of one of the dispositions results in the ineffectiveness of the other .