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DeutschBGB 2270. 1 Haben die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament Verfügungen getroffen , von denen anzunehmen ist , dass die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen sein würde , so hat die Nichtigkeit oder der Widerruf der einen Verfügung die Unwirksamkeit der anderen zur Folge .
EnglischBGB 2270. 1 If the spouses have made dispositions in a joint will of which it is to be assumed that the disposition of one spouse would not have been made without the disposition of the other , the voidness or revocation of one of the dispositions results in the ineffectiveness of the other .