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Satz
BGB 2268. 2 Wird die Ehe vor dem Tod eines der Ehegatten aufgelöst oder liegen die Voraussetzungen des § 2077 Abs . 1 Satz 2 oder 3 vor , so bleiben die Verfügungen insoweit wirksam , als anzunehmen ist , dass sie auch für diesen Fall getroffen sein würden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2268. 2
Wird
die
Ehe
vor
dem
Tod
eines
der
Ehegatten
aufgelöst
oder
liegen
die
Voraussetzungen
des
§ 2077
Abs
. 1
Satz
2
oder
3
vor
,
so
bleiben
die
Verfügungen
insoweit
wirksam
,
als
anzunehmen
ist
,
dass
sie
auch
für
diesen
Fall
getroffen
sein
würden
.
Englisch
BGB 2268. 2 If the marriage is dissolved before the death of one of the spouses , or if the requirements of section 2077 ( 1 ) sentence 2 or 3 are fulfilled , the dispositions remain effective to the extent that it is to be assumed that they would also have been made for this case .