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Satz
BGB 2263 Eine Anordnung des Erblassers , durch die er verbietet , das Testament alsbald nach seinem Tod zu eröffnen , ist nichtig .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2263
Eine
Anordnung
des
Erblassers
,
durch
die
er
verbietet
,
das
Testament
alsbald
nach
seinem
Tod
zu
eröffnen
,
ist
nichtig
.