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Satz
BGB 2255 Ein Testament kann auch dadurch widerrufen werden , dass der Erblasser in der Absicht , es aufzuheben , die Testamentsurkunde vernichtet oder an ihr Veränderungen vornimmt , durch die der Wille , eine schriftliche Willenserklärung aufzuheben , ausgedrückt zu werden pflegt . Hat der Erblasser die Testamentsurkunde vernichtet oder in der bezeichneten Weise verändert , so wird vermutet , dass er die Aufhebung des Testaments beabsichtigt habe .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2255
Ein
Testament
kann
auch
dadurch
widerrufen
werden
,
dass
der
Erblasser
in
der
Absicht
,
es
aufzuheben
,
die
Testamentsurkunde
vernichtet
oder
an
ihr
Veränderungen
vornimmt
,
durch
die
der
Wille
,
eine
schriftliche
Willenserklärung
aufzuheben
,
ausgedrückt
zu
werden
pflegt
.
Hat
der
Erblasser
die
Testamentsurkunde
vernichtet
oder
in
der
bezeichneten
Weise
verändert
,
so
wird
vermutet
,
dass
er
die
Aufhebung
des
Testaments
beabsichtigt
habe
.