kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 2255 Ein Testament kann auch dadurch widerrufen werden , dass der Erblasser in der Absicht , es aufzuheben , die Testamentsurkunde vernichtet oder an ihr Veränderungen vornimmt , durch die der Wille , eine schriftliche Willenserklärung aufzuheben , ausgedrückt zu werden pflegt . Hat der Erblasser die Testamentsurkunde vernichtet oder in der bezeichneten Weise verändert , so wird vermutet , dass er die Aufhebung des Testaments beabsichtigt habe .