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Satz
BGB 2253 Der Erblasser kann ein Testament sowie eine einzelne in einem Testament enthaltene Verfügung jederzeit widerrufen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2253
Der
Erblasser
kann
ein
Testament
sowie
eine
einzelne
in
einem
Testament
enthaltene
Verfügung
jederzeit
widerrufen
.