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Satz
BGB 2252. 4 Wird der Erblasser nach dem Ablauf der Frist für tot erklärt oder wird seine Todeszeit nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt , so behält das Testament seine Kraft , wenn die Frist zu der Zeit , zu welcher der Erblasser nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat , noch nicht verstrichen war .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2252. 4
Wird
der
Erblasser
nach
dem
Ablauf
der
Frist
für
tot
erklärt
oder
wird
seine
Todeszeit
nach
den
Vorschriften
des
Verschollenheitsgesetzes
festgestellt
,
so
behält
das
Testament
seine
Kraft
,
wenn
die
Frist
zu
der
Zeit
,
zu
welcher
der
Erblasser
nach
den
vorhandenen
Nachrichten
noch
gelebt
hat
,
noch
nicht
verstrichen
war
.
Englisch
BGB 2252. 4 Where after the expiry of the period the testator is declared dead , or where the time of his death is established in accordance with the provisions of the Missing Persons Act [ Verschollenheitsgesetz ] , the will remains effective if the period had not yet ended at the time when , according to available information , the testator was still alive .