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DeutschBGB 2252. 4 Wird der Erblasser nach dem Ablauf der Frist für tot erklärt oder wird seine Todeszeit nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt , so behält das Testament seine Kraft , wenn die Frist zu der Zeit , zu welcher der Erblasser nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat , noch nicht verstrichen war .
EnglischBGB 2252. 4 Where after the expiry of the period the testator is declared dead , or where the time of his death is established in accordance with the provisions of the Missing Persons Act [ Verschollenheitsgesetz ] , the will remains effective if the period had not yet ended at the time when , according to available information , the testator was still alive .