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Satz
BGB 2252. 3 Tritt im Falle des § 2251 der Erblasser vor dem Ablauf der Frist eine neue Seereise an , so wird die Frist mit der Wirkung unterbrochen , dass nach Beendigung der neuen Reise die volle Frist von neuem zu laufen beginnt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2252. 3
Tritt
im
Falle
des
§ 2251
der
Erblasser
vor
dem
Ablauf
der
Frist
eine
neue
Seereise
an
,
so
wird
die
Frist
mit
der
Wirkung
unterbrochen
,
dass
nach
Beendigung
der
neuen
Reise
die
volle
Frist
von
neuem
zu
laufen
beginnt
.
Englisch
BGB 2252. 3 If , in the case provided for by section 2251 , the testator sets off on a new sea voyage before the expiry of the period , the period is interrupted with the effect that at the end of the new voyage the entire period starts to run from the beginning .