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Satz
BGB 2252. 1 Ein nach § 2249 , § 2250 oder § 2251 errichtetes Testament gilt als nicht errichtet , wenn seit der Errichtung drei Monate verstrichen sind und der Erblasser noch lebt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2252. 1
Ein
nach
§ 2249 , § 2250
oder
§ 2251
errichtetes
Testament
gilt
als
nicht
errichtet
,
wenn
seit
der
Errichtung
drei
Monate
verstrichen
sind
und
der
Erblasser
noch
lebt
.
Englisch
BGB 2252. 1 A will made in accordance with section 2249 , section 2250 or section 2251 is deemed not to have been made if three months have passed since it was made and the testator is still alive .