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Satz
BGB 2249. 3 Der Bürgermeister soll den Erblasser darauf hinweisen , dass das Testament seine Gültigkeit verliert , wenn der Erblasser den Ablauf der in § 2252 Abs . 1 , 2 vorgesehenen Frist überlebt . Er soll in der Niederschrift feststellen , dass dieser Hinweis gegeben ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2249. 3
Der
Bürgermeister
soll
den
Erblasser
darauf
hinweisen
,
dass
das
Testament
seine
Gültigkeit
verliert
,
wenn
der
Erblasser
den
Ablauf
der
in
§ 2252
Abs
. 1 , 2
vorgesehenen
Frist
überlebt
.
Er
soll
in
der
Niederschrift
feststellen
,
dass
dieser
Hinweis
gegeben
ist
.
Englisch
BGB 2249. 3 The mayor should draw the attention of the testator to the fact that the will becomes invalid if the testator survives the expiry of the period provided by section 2252 ( 1 ) and ( 2 ) . He should state in the record that this notification has been given .