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Satz
BGB 2249. 2 Die Besorgnis , dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht mehr möglich sein werde , soll in der Niederschrift festgestellt werden . Der Gültigkeit des Testaments steht nicht entgegen , dass die Besorgnis nicht begründet war .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2249. 2
Die
Besorgnis
,
dass
die
Errichtung
eines
Testaments
vor
einem
Notar
nicht
mehr
möglich
sein
werde
,
soll
in
der
Niederschrift
festgestellt
werden
.
Der
Gültigkeit
des
Testaments
steht
nicht
entgegen
,
dass
die
Besorgnis
nicht
begründet
war
.
Englisch
BGB 2249. 2 The fear that it will no longer be possible to make a will before a notary should be stated in the record . The validity of the will is not affected if the fear was unfounded .