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Satz
BGB 2247. 5 Enthält ein nach Absatz 1 errichtetes Testament keine Angabe über die Zeit der Errichtung und ergeben sich hieraus Zweifel über seine Gültigkeit , so ist das Testament nur dann als gültig anzusehen , wenn sich die notwendigen Feststellungen über die Zeit der Errichtung anderweit treffen lassen . Dasselbe gilt entsprechend für ein Testament , das keine Angabe über den Ort der Errichtung enthält .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2247. 5
Enthält
ein
nach
Absatz
1
errichtetes
Testament
keine
Angabe
über
die
Zeit
der
Errichtung
und
ergeben
sich
hieraus
Zweifel
über
seine
Gültigkeit
,
so
ist
das
Testament
nur
dann
als
gültig
anzusehen
,
wenn
sich
die
notwendigen
Feststellungen
über
die
Zeit
der
Errichtung
anderweit
treffen
lassen
.
Dasselbe
gilt
entsprechend
für
ein
Testament
,
das
keine
Angabe
über
den
Ort
der
Errichtung
enthält
.
Englisch
BGB 2247. 5 Where a will made under subsection ( 1 ) does not contain any information about the time when it was made and where this causes doubts about its validity , the will is to be deemed to be valid only if the necessary ascertainments about the time when it was made can be established in some other manner . The same applies with the necessary modifications to a will that does not contain any information about the place where it was made .