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Satz
BGB 2247. 3 Die Unterschrift soll den Vornamen und den Familiennamen des Erblassers enthalten . Unterschreibt der Erblasser in anderer Weise und reicht diese Unterzeichnung zur Feststellung der Urheberschaft des Erblassers und der Ernstlichkeit seiner Erklärung aus , so steht eine solche Unterzeichnung der Gültigkeit des Testaments nicht entgegen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2247. 3
Die
Unterschrift
soll
den
Vornamen
und
den
Familiennamen
des
Erblassers
enthalten
.
Unterschreibt
der
Erblasser
in
anderer
Weise
und
reicht
diese
Unterzeichnung
zur
Feststellung
der
Urheberschaft
des
Erblassers
und
der
Ernstlichkeit
seiner
Erklärung
aus
,
so
steht
eine
solche
Unterzeichnung
der
Gültigkeit
des
Testaments
nicht
entgegen
.
Englisch
BGB 2247. 3 The signature should contain the first name and the last name of the testator . If the testator signs in another manner and this signature suffices to establish the identity of the testator and the seriousness of his declaration , such a signature does not invalidate the will .