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DeutschBGB 2247. 3 Die Unterschrift soll den Vornamen und den Familiennamen des Erblassers enthalten . Unterschreibt der Erblasser in anderer Weise und reicht diese Unterzeichnung zur Feststellung der Urheberschaft des Erblassers und der Ernstlichkeit seiner Erklärung aus , so steht eine solche Unterzeichnung der Gültigkeit des Testaments nicht entgegen .
EnglischBGB 2247. 3 The signature should contain the first name and the last name of the testator . If the testator signs in another manner and this signature suffices to establish the identity of the testator and the seriousness of his declaration , such a signature does not invalidate the will .