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Satz
BGB 2232 Zur Niederschrift eines Notars wird ein Testament errichtet , indem der Erblasser dem Notar seinen letzten Willen erklärt oder ihm eine Schrift mit der Erklärung übergibt , dass die Schrift seinen letzten Willen enthalte . Der Erblasser kann die Schrift offen oder verschlossen übergeben ; sie braucht nicht von ihm geschrieben zu sein .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2232
Zur
Niederschrift
eines
Notars
wird
ein
Testament
errichtet
,
indem
der
Erblasser
dem
Notar
seinen
letzten
Willen
erklärt
oder
ihm
eine
Schrift
mit
der
Erklärung
übergibt
,
dass
die
Schrift
seinen
letzten
Willen
enthalte
.
Der
Erblasser
kann
die
Schrift
offen
oder
verschlossen
übergeben
;
sie
braucht
nicht
von
ihm
geschrieben
zu
sein
.