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DeutschBGB 2229. 4 Wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit , wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung nicht in der Lage ist , die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln , kann ein Testament nicht errichten .
EnglischBGB 2229. 4 A person who is incapable of realising the importance of a declaration of intent made by him and of acting in accordance with this realisation on account of pathological mental disturbance , mental deficiency or derangement of the senses may not make a will .