kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 2225 Das Amt des Testamentsvollstreckers erlischt , wenn er stirbt oder wenn ein Fall eintritt , in welchem die Ernennung nach § 2201 unwirksam sein würde .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2225
Das
Amt
des
Testamentsvollstreckers
erlischt
,
wenn
er
stirbt
oder
wenn
ein
Fall
eintritt
,
in
welchem
die
Ernennung
nach
§ 2201
unwirksam
sein
würde
.