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Satz
BGB 2219. 1 Verletzt der Testamentsvollstrecker die ihm obliegenden Verpflichtungen , so ist er , wenn ihm ein Verschulden zur Last fällt , für den daraus entstehenden Schaden dem Erben und , soweit ein Vermächtnis zu vollziehen ist , auch dem Vermächtnisnehmer verantwortlich .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2219. 1
Verletzt
der
Testamentsvollstrecker
die
ihm
obliegenden
Verpflichtungen
,
so
ist
er
,
wenn
ihm
ein
Verschulden
zur
Last
fällt
,
für
den
daraus
entstehenden
Schaden
dem
Erben
und
,
soweit
ein
Vermächtnis
zu
vollziehen
ist
,
auch
dem
Vermächtnisnehmer
verantwortlich
.
Englisch
BGB 2219. 1 Where the executor commits a breach of the duties imposed upon him , he is , if he is at fault , responsible to the heir and , to the extent that a legacy is to be fulfilled , also to the legatee for the damage arising therefrom .