kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 2213. 3 Ein Nachlassgläubiger , der seinen Anspruch gegen den Erben geltend macht , kann den Anspruch auch gegen den Testamentsvollstrecker dahin geltend machen , dass dieser die Zwangsvollstreckung in die seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände dulde .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2213. 3
Ein
Nachlassgläubiger
,
der
seinen
Anspruch
gegen
den
Erben
geltend
macht
,
kann
den
Anspruch
auch
gegen
den
Testamentsvollstrecker
dahin
geltend
machen
,
dass
dieser
die
Zwangsvollstreckung
in
die
seiner
Verwaltung
unterliegenden
Nachlassgegenstände
dulde
.
Englisch
BGB 2213. 3 A creditor of the estate who asserts his claim against the heir may also assert his claim against the executor to the extent that the latter is required to permit execution against the objects of the estate subject to his administration .