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Satz
BGB 2212 Ein der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegendes Recht kann nur von dem Testamentsvollstrecker gerichtlich geltend gemacht werden .
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fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2212
Ein
der
Verwaltung
des
Testamentsvollstreckers
unterliegendes
Recht
kann
nur
von
dem
Testamentsvollstrecker
gerichtlich
geltend
gemacht
werden
.