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Satz
BGB 2204. 2 Der Testamentsvollstrecker hat die Erben über den Auseinandersetzungsplan vor der Ausführung zu hören .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2204. 2
Der
Testamentsvollstrecker
hat
die
Erben
über
den
Auseinandersetzungsplan
vor
der
Ausführung
zu
hören
.
Englisch
BGB 2204. 2 The executor must hear the heirs on the scheme of partitioning prior to the execution thereof .