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Satz
BGB 2202. 3 Das Nachlassgericht kann dem Ernannten auf Antrag eines der Beteiligten eine Frist zur Erklärung über die Annahme bestimmen . Mit dem Ablauf der Frist gilt das Amt als abgelehnt , wenn nicht die Annahme vorher erklärt wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2202. 3
Das
Nachlassgericht
kann
dem
Ernannten
auf
Antrag
eines
der
Beteiligten
eine
Frist
zur
Erklärung
über
die
Annahme
bestimmen
.
Mit
dem
Ablauf
der
Frist
gilt
das
Amt
als
abgelehnt
,
wenn
nicht
die
Annahme
vorher
erklärt
wird
.
Englisch
BGB 2202. 3 The probate court may , on application by one of the persons concerned , specify a period for the person appointed to declare whether or not he will accept the office . On the expiry of the period the office is deemed to have been refused unless the acceptance thereof is declared before then .