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Satz
BGB 2202. 2 Die Annahme sowie die Ablehnung des Amts erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht . Die Erklärung kann erst nach dem Eintritt des Erbfalls abgegeben werden ; sie ist unwirksam , wenn sie unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung abgegeben wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2202. 2
Die
Annahme
sowie
die
Ablehnung
des
Amts
erfolgt
durch
Erklärung
gegenüber
dem
Nachlassgericht
.
Die
Erklärung
kann
erst
nach
dem
Eintritt
des
Erbfalls
abgegeben
werden
;
sie
ist
unwirksam
,
wenn
sie
unter
einer
Bedingung
oder
einer
Zeitbestimmung
abgegeben
wird
.
Englisch
BGB 2202. 2 The acceptance and the refusal of the office is made by declaration to the probate court . The declaration may be made only after the devolution of the inheritance ; it is ineffective if it is made subject to a condition or a stipulation as to time .