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DeutschBGB 2200. 2 Das Nachlassgericht soll vor der Ernennung die Beteiligten hören , wenn es ohne erhebliche Verzögerung und ohne unverhältnismäßige Kosten geschehen kann .
EnglischBGB 2200. 2 The probate court should , before making this appointment , hear the persons concerned if this can be done without any significant delay and without disproportionate costs .