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Satz
BGB 2200. 2 Das Nachlassgericht soll vor der Ernennung die Beteiligten hören , wenn es ohne erhebliche Verzögerung und ohne unverhältnismäßige Kosten geschehen kann .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2200. 2
Das
Nachlassgericht
soll
vor
der
Ernennung
die
Beteiligten
hören
,
wenn
es
ohne
erhebliche
Verzögerung
und
ohne
unverhältnismäßige
Kosten
geschehen
kann
.
Englisch
BGB 2200. 2 The probate court should , before making this appointment , hear the persons concerned if this can be done without any significant delay and without disproportionate costs .