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Satz
BGB 2196. 2 Das Gleiche gilt , wenn der Beschwerte zur Vollziehung einer Auflage , die nicht durch einen Dritten vollzogen werden kann , rechtskräftig verurteilt ist und die zulässigen Zwangsmittel erfolglos gegen ihn angewendet worden sind .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2196. 2
Das
Gleiche
gilt
,
wenn
der
Beschwerte
zur
Vollziehung
einer
Auflage
,
die
nicht
durch
einen
Dritten
vollzogen
werden
kann
,
rechtskräftig
verurteilt
ist
und
die
zulässigen
Zwangsmittel
erfolglos
gegen
ihn
angewendet
worden
sind
.
Englisch
BGB 2196. 2 The same applies if the person charged has been ordered by a final and absolute judgment to fulfil a testamentary burden which cannot be executed by a third person and the admissible enforcement measures have been applied to him without success .