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Satz
BGB 2196. 1 Wird die Vollziehung einer Auflage infolge eines von dem Beschwerten zu vertretenden Umstands unmöglich , so kann derjenige , welchem der Wegfall des zunächst Beschwerten unmittelbar zustatten kommen würde , die Herausgabe der Zuwendung nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung insoweit fordern , als die Zuwendung zur Vollziehung der Auflage hätte verwendet werden müssen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2196. 1
Wird
die
Vollziehung
einer
Auflage
infolge
eines
von
dem
Beschwerten
zu
vertretenden
Umstands
unmöglich
,
so
kann
derjenige
,
welchem
der
Wegfall
des
zunächst
Beschwerten
unmittelbar
zustatten
kommen
würde
,
die
Herausgabe
der
Zuwendung
nach
den
Vorschriften
über
die
Herausgabe
einer
ungerechtfertigten
Bereicherung
insoweit
fordern
,
als
die
Zuwendung
zur
Vollziehung
der
Auflage
hätte
verwendet
werden
müssen
.
Englisch
BGB 2196. 1 Where the fulfilment of a testamentary burden becomes impossible as a result of a circumstance for which the person charged is responsible , the person who would benefit directly if the person initially charged ceases to be involved may , in accordance with the provisions on the return of unjust enrichment , demand the delivery of the gift to the extent that this gift should have been used to fulfil the testamentary burden .