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Satz
BGB 2193. 3 Steht die Bestimmung einem Dritten zu , so erfolgt sie durch Erklärung gegenüber dem Beschwerten . Kann der Dritte die Bestimmung nicht treffen , so geht das Bestimmungsrecht auf den Beschwerten über . Die Vorschrift des § 2151 Abs . 3 Satz 2 findet entsprechende Anwendung ; zu den Beteiligten im Sinne dieser Vorschrift gehören der Beschwerte und diejenigen , welche die Vollziehung der Auflage zu verlangen berechtigt sind .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2193. 3
Steht
die
Bestimmung
einem
Dritten
zu
,
so
erfolgt
sie
durch
Erklärung
gegenüber
dem
Beschwerten
.
Kann
der
Dritte
die
Bestimmung
nicht
treffen
,
so
geht
das
Bestimmungsrecht
auf
den
Beschwerten
über
.
Die
Vorschrift
des
§ 2151
Abs
. 3
Satz
2
findet
entsprechende
Anwendung
;
zu
den
Beteiligten
im
Sinne
dieser
Vorschrift
gehören
der
Beschwerte
und
diejenigen
,
welche
die
Vollziehung
der
Auflage
zu
verlangen
berechtigt
sind
.
Englisch
BGB 2193. 3 If a third party has the right of determination , it is exercised by declaration to the person charged . If the third person is unable to make such a determination , the right of determination passes to the person charged . The provision under section 2151 ( 3 ) sentence 2 applies with the necessary modifications ; those concerned within the meaning of this provision include the person charged and those entitled to demand the fulfilment of the testamentary burden .