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Satz
BGB 2187. 2 Tritt nach § 2161 ein anderer an die Stelle des beschwerten Vermächtnisnehmers , so haftet er nicht weiter , als der Vermächtnisnehmer haften würde .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2187. 2
Tritt
nach
§ 2161
ein
anderer
an
die
Stelle
des
beschwerten
Vermächtnisnehmers
,
so
haftet
er
nicht
weiter
,
als
der
Vermächtnisnehmer
haften
würde
.
Englisch
BGB 2187. 2 If , under section 2161 , another person takes the place of the charged legatee , this person does not have greater liability than the legatee would have .