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Satz
BGB 2187. 1 Ein Vermächtnisnehmer , der mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert ist , kann die Erfüllung auch nach der Annahme des ihm zugewendeten Vermächtnisses insoweit verweigern , als dasjenige , was er aus dem Vermächtnis erhält , zur Erfüllung nicht ausreicht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2187. 1
Ein
Vermächtnisnehmer
,
der
mit
einem
Vermächtnis
oder
einer
Auflage
beschwert
ist
,
kann
die
Erfüllung
auch
nach
der
Annahme
des
ihm
zugewendeten
Vermächtnisses
insoweit
verweigern
,
als
dasjenige
,
was
er
aus
dem
Vermächtnis
erhält
,
zur
Erfüllung
nicht
ausreicht
.
Englisch
BGB 2187. 1 A legatee who is charged with a legacy or a testamentary burden may refuse to perform the legacy bequeathed to him even after it has been accepted to the extent that whatever he has received from the legacy is insufficient for performance .