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Satz
BGB 2183 Ist eine nur der Gattung nach bestimmte Sache vermacht , so kann der Vermächtnisnehmer , wenn die geleistete Sache mangelhaft ist , verlangen , dass ihm anstelle der mangelhaften Sache eine mangelfreie geliefert wird . Hat der Beschwerte einen Sachmangel arglistig verschwiegen , so kann der Vermächtnisnehmer anstelle der Lieferung einer mangelfreien Sache Schadensersatz statt der Leistung verlangen , ohne dass er eine Frist zur Nacherfüllung setzen muss . Auf diese Ansprüche finden die für die Sachmängelhaftung beim Kauf einer Sache geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2183
Ist
eine
nur
der
Gattung
nach
bestimmte
Sache
vermacht
,
so
kann
der
Vermächtnisnehmer
,
wenn
die
geleistete
Sache
mangelhaft
ist
,
verlangen
,
dass
ihm
anstelle
der
mangelhaften
Sache
eine
mangelfreie
geliefert
wird
.
Hat
der
Beschwerte
einen
Sachmangel
arglistig
verschwiegen
,
so
kann
der
Vermächtnisnehmer
anstelle
der
Lieferung
einer
mangelfreien
Sache
Schadensersatz
statt
der
Leistung
verlangen
,
ohne
dass
er
eine
Frist
zur
Nacherfüllung
setzen
muss
.
Auf
diese
Ansprüche
finden
die
für
die
Sachmängelhaftung
beim
Kauf
einer
Sache
geltenden
Vorschriften
entsprechende
Anwendung
.